AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Cloud Number 9 Catering GmbH (CN9)

Gültigkeit
Diese AGB treten mit 01. Mai 2013 in Kraft.

1. Geltung:
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote im Rahmen der CN9 erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden können wir nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss:
Ein Angebot eines Kunden zum Vertragsabschluss – gleich ob mündlich, fernmündlich, schriftlich oder im Wege unseres online Bestellservices gestellt - bedarf zu seiner Annahme jedenfalls einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die CN9.

3. Erfüllungsort:
Als Erfüllungsort gilt mangels anders lautender Vereinbarung der Ort des Sitzes der CN9, somit Innsbruck.

4. Lieferung/Transport:
Mangels anders lautender Vereinbarung wird für die Anlieferung und den Abtransport innerhalb der Stadt Innsbruck eine Pauschale verrechnet. Liegt die Lieferadresse außerhalb der Stadt Innsbruck, erfolgt die Verrechnung nach dem tatsächlichen Kilometeraufwand. Die aktuellen Preise finden Sie in Punkt 17.

5. Servicepersonal:
Alle Angebote sind auf Selbstbedienungsbasis kalkuliert. Sollten Sie Service am Tisch wünschen, stellen wir Ihnen gerne unsere fachlich geschulten, freundlichen und engagierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Diese Leistung wird nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet, den aktuellen Stundensatz pro Mitarbeiter finden Sie in Punkt 17.

6. Preisgestaltung:
Alle von uns genannten Preise sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger, sonstiger Abgaben zu verstehen. Bestellte Menüs und Buffets werden entsprechend der bestellten Menge verrechnet. Getränke werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Verbrauch abgerechnet. Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, werden alle angebrochenen Gebinde in Rechnung gestellt. Bei der Preisgestaltung in unseren Angeboten sind allfällige Mengenrabatte bereits berücksichtigt.

7. Zahlungsbedingungen/Verzugszinsen/Mahnspesen:
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen ohne Abzug Zug um Zug gegen Übergabe der Ware direkt nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Im Falle einer gesonderten Rechnungslegung sind unsere Forderungen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum an CN9 zu überweisen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleitstet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, pro Mahnung eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. zu verrechnen.

Ist zu erwarten, dass die Rechnungshöhe den Betrag von € 3.000,00 überschreiten wird, hat der Kunde 50 % des erwarteten Rechnungsbetrages bis längstens 10 Tage vor Veranstaltung an die CN9 zur Anweisung zu bringen. Sollte die Anzahlungssumme – auch welchen Gründen auch immer – nicht bis spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Geschäftskonto eingegangen sein, behalten wir uns vor, die Vereinbarung unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Kunden einseitig mit sofortiger Wirkung zu lösen. Es steht in unserem Ermessen, auch ungeachtet der Auftragssumme eine adäquate Anzahlung zu begehren.

Eine Aufrechnung ist nur mit von uns ausdrücklich anerkannten Forderungen zulässig.

8. Auftragsänderung/Stornierung/Annahmeverzug:
Im Rahmen der Bestellung von Menüs oder Buffets können Abweichungen von der Bestellmenge bis spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn frei von gesonderten Kosten berücksichtigt werden.

Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten (Liefer-) Termin kostenfrei möglich. Im Falle einer Stornierung bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten (Liefer-)Termin sind wir berechtigt, 25 % des Buffet-/Menüpreises in Rechnung zu stellen, bei Stornierung zwischen 95 und 48 Stunden vor dem vereinbarten (Liefer-) Termin 50 % des genannten Preises. Im Falle der Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten (Liefer-) Termin werden die gebuchten Leistungen zu 100 % in Rechnung gestellt. Diese Ausführungen gelten unbeschadet allfälliger Ansprüche vermittelter dritter Personen.

Hat der Kunde die Ware/Leistung nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir ebenfalls berechtigt, die bestellten Waren bzw. gebuchten Leistungen zu 100 % zuzüglich der Kosten für die Anlieferung und den Abtransport in Rechnung zu stellen, dies unbeschadet allfälliger Ansprüche von uns vermittelter dritter Personen.

Bei kurzfristigen Bestellungen innerhalb von 12 Std. vor dem Zeitpunkt der Lieferung berechnen wir eine Servicepauschale von € 53,00.

9. Geringfügige Leistungsänderungen:
Für den Fall, dass bestellte Produkte oder Artikel vorübergehend nicht lieferbar oder sonstig verfügbar sein sollten, sind wir berechtigt, einen Austausch gegen gleich- oder höherwertige Produkte/Artikel vorzunehmen. Dies bedingt keine Leistungsstörung.

10. Reklamationen:
Dem Kunden bzw. dem von diesem bekannt gegebenen Ansprechpartner steht es frei, die Qualität und Menge der gelieferten Waren bei Anlieferung, längstens jedoch bis zum Veranstaltungsbeginn zu überprüfen. Über allfällige Reklamationen muss jedenfalls ein (Mängel-) Protokoll schriftlich errichtet und vom Verantwortlichen der CN9 (ohne die Monierung dadurch anzuerkennen) und vom Kunden bzw. dessen Ansprechpartner unterzeichnet werden. Andernfalls gilt die Lieferung als vom Auftraggeber akzeptiert.

11. Zurückbehaltungsrecht:
Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen. Von der Übernahme bis zur Rückstellung derselben an die CN9 trägt der Kunde die Gefahr für den Verlust oder Schäden an diesen. Im Schadensfall ist die CN9 berechtigt, den Ersatz der Gegenstände dem Kunden zum Selbstkostenpreis zu verrechnen.

12. Haftung/Schadenersatz:
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Für dem Kunden vermittelte Leistungen dritter Personen wird keinerlei Gewähr oder Haftung übernommen.
Alle seitens CN9 gelieferten Waren werden unter Einhaltung der Vorschriften des HACCP`s produziert und ebenfalls geliefert. Für eine Konsumation der Speisen nach 12 Stunden ab Lieferzeitpunkt kann CN9 keine wie immer geartete Haftung übernehmen.

13. Nichterfüllung:
Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Streik, Feuer oder andere schwerwiegende, die Leistung verhindernde Umstände außerhalb der Einflusssphäre der CN9 berechtigen diese, die Vereinbarung einseitig unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Kunden zu lösen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Benützung von An- und Zufahrtsstraßen nicht möglich ist oder Equipment, Lebensmittel, Getränke oder Personal mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand nicht rechtzeitig beigestellt werden kann, sodass die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr möglich ist.

14. Rechtswahl/Gerichtsstand:
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck.

15. Datenschutz/Adressänderung:
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass sowohl die über Internet eingegebenen, wie auch die im Vertrag enthaltenen, personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt lediglich in dem Ausmaß, welches zur Auftragserfüllung notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beidseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

16. Sonstiges:
Bei der Belieferung von Veranstaltungen außerhalb unserer Geschäftslokalität weisen wir darauf hin, dass der Kunde selbst als Veranstalter für allfällige behördliche Bewilligungen Sorge zu tragen hat. Dies gilt insbesondere im Falle von Musikdarbietungen für die Anmeldung und Abrechnung mit der AKM. Auf Wunsch übernehmen wir gerne die Anmeldung bei der AKM, die Abrechnung der anfallenden Gebühren erfolgt direkt gegenüber dem Kunden.

17. Aktuelle Preise:
Die Transportpauschale gemäß Punkt 4. beträgt derzeit € 50,00 für Lieferungen außerhalb Innsbruck Stadt.

Der Stundensatz für den Einsatz von Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen gemäß Punkt 5. beträgt derzeit € 32,--

18. Gültigkeit:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten ihre Gültigkeit bis zu einer allfälligen Änderung bzw. Neufassung.

19. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine wirksame, welche der unwirksamen vom wirtschaftlichen Zweck her am nächsten kommt, ersetzen.

Technische Änderungen und Irrtümer (Druckfehler) sowie Preisänderungen vorbehalten